Wegen der COVID-19-Pandemie ist die Transitregelung seit 2020 ausgesetzt.
Über Änderungen informieren wir Sie zeitnah unter Aktuelle Informationen.
Die Visumpflicht für China kennt nur eine einzige Ausnahme: den Transitaufenthalt in den Großstädten Peking, Shanghai, Guangzhou und Chengdu.
Die Regelung gilt für Staatsangehörige von insgesamt 51 Ländern. Dazu zählen alle EU-Staaten sowie Russland, die Ukraine, Island und die Schweiz. Auch Reisende mit einem Pass der USA und Kanadas, aus Mexiko, Argentinien, Chile oder Brasilien, sowie Japaner, Süd-Koreaner, Australier und Neuseeländer können von dieser Transitregelung Gebrauch machen. Hinzu kommen die Länder Singapur, V.A.R., Katar und Brunei.
Unsere Firma reicht in Berlin und Frankfurt am Main Visa-Anträge aus allen Bundesländern ein. Wir bieten Ihnen täglich eine kostenlose Beratung unter Tel. 030 – 2000 5990.