Mitarbeiter*innen von Fluggesellschaften haben das Recht, gelegentlich Freunde oder Verwandte auf Dienstflügen mitzunehmen.
Die Unterbringung erfolgt dann in China in einem Crew-Hotel.
Wenn Sie als Gast eines Crew-Mitglieds nach China reisen, können Sie in der Regel weder eine Hotelbuchung noch eine Flugbuchung vorlegen. Das könnte zu Problemen beim Visumantrag führen. Statt dessen benötigen Sie eine Einladung des Crew-Mitglieds, von dem Sie mitgenommen werden.
Die Einladung muss das Datum des Hin- und Rückflugs sowie die Adresse des Crew-Hotels enthalten. Außerdem ist ihr eine Kopie des Dienstausweises des Crew-Mitglieds beizufügen.
Unsere Firma reicht in Berlin und Frankfurt am Main Visa-Anträge aus allen Bundesländern ein. Wir bieten Ihnen täglich eine kostenlose Beratung unter Tel. 030 – 2000 5990.