Wenn Sie geschäftlich oder beruflich nach China reisen oder dort Verwandte oder Bekannte besuchen, müssen Sie Ihrem Visumsantrag stets eine Einladung beifügen. Es gibt drei Arten von Einladungen:
Die Geschäftseinladung: Am häufigsten ist die Geschäftseinladung durch eine Firma (bzw. ein Institut).
Die Einladung muss nicht im Original vorgelegt werden – es reicht ein ausgedruckter Scan. Mit dieser Einladung bekommt man in der Regel ein Visum für einen 30-tägigen Chinabesuch. Auf ausdrücklichen Wunsch der einladenden Firma kann das Visum aber auch für 60 oder 90 Tage ausgestellt werden (sofern es sich um einen Sprachkurs handelt auf bis zu 180 Tage).
Sofern die Einladung für einen zweifachen Aufenthalt ausgestellt wird, ist die Aufenthaltsdauer pro Aufenthalt auf 60 Tage begrenzt. Auch 90 Tage sind möglich, sofern beide Einreisetermine präzise angegeben werden. Beide Einreisen müssen innerhalb von 180 Tagen nach Visumserteilung erfolgen. Für Geschäftsvisa zur Mehrfacheinreise gelten spezielle Bedingungen: Mehrfacheinreise. Das Muster für eine englischsprachige Geschäftseinladung können Sie kostenlos bei uns anfordern.
Die Einladung durch eine Behörde der Provinz (= invitation of duly authorized unit) ist seit 2017 nicht mehr üblich. Sie wird nur noch ausnahmsweise verlangt.
Die Behördeneinladung kann nicht von Deutschland aus organisiert werden. Sie muss von Ihrem Geschäftspartner in China beantragt werden. Das Muster für eine Behördeneinladung können Sie kostenlos bei uns anfordern.
Eine Privateinladung ist vorzulegen, wenn Sie in China Verwandte oder Bekannte besuchen möchten. Einladungen können entweder von chinesischen Staatsbürgern ausgesprochen werden, oder von in China lebenden Ausländern, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen.
Die Einladung muss stets
Wie bei der Geschäftseinladung reicht die Vorlage eines ausgedruckten Scans. Die Privateinladung ist nur gültig, wenn ihr eine Kopie der Ausweispapiere des Gastgebers beiliegt.
Einladungen nach China können auf Deutsch, auf Englisch oder auf Chinesisch abgefasst sein.
Der Name der eingeladenen Person muss immer in lateinischen Buchstaben geschrieben sein.
Normalerweise wird die Einladung in China eingescannt und als pdf-Datei per Email nach Deutschland geschickt. Die Vorlage von Originaleinladungen wird von den Visastellen nur in Ausnahmefällen verlangt.
Unsere Firma reicht in Berlin und Frankfurt am Main Visa-Anträge aus allen Bundesländern ein. Wir bieten Ihnen täglich eine kostenlose Beratung unter Tel. 030 – 2000 5990.