Zweck: Arbeit als Angestellte/r in China.
Sie wollen bei einer chinesischen Firma oder in der Niederlassung einer ausländischen Firma in China als Angestellte/r dauerhaft arbeiten?
Oder wollen Sie für eine kurze Zeit von 30 bis 180 Tagen z. B. auf Montage etc. in China arbeiten?
Dann brauchen Sie ein Arbeitsvisum der Visakategorie Z.
Das Arbeitsvisum wird grundsätzlich nur zur einmaligen Einreise ausgestellt.
Nach Ihrer Ankunft in China müssen Sie als Arbeitnehmer innerhalb von 30 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt. Bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses kann sie jährlich verlängert werden.
Bei einem Kurzzeit-Arbeitsvisum von bis zu 180 Tagen entfällt die Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis.
Ihr Vorteil bei der Aufenthaltserlaubnis: Sie können jederzeit nach China ein- und ausreisen.
a) ihren höchsten Schul- oder Hochschulabschluss sowie
b) ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, das von der chinesischen Botschaft beglaubigt werden muss. (Hier weiterlesen. Beglaubigung)
Bei der Dokumentenbeglaubigung sind wir Ihnen gerne behilflich: Beglaubigung
Unsere Firma reicht in Berlin und Frankfurt am Main Visa-Anträge aus allen Bundesländern ein. Wir bieten Ihnen täglich eine kostenlose Beratung unter Tel. 030 – 2000 5990.